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Eins und eins ist eins

Als kleine Konzentrationsübung schauen Sie sich bitte mal die folgenden vier Punkte an, von denen Sie einen ankreuzen sollen, besser gesagt müssen:

 1und1 bittet um Ihre Meinung

Hochinteressante Aspekte, gewiss. Aber würden Sie soweit gehen, einen von ihnen als Meinung bzw. Meinungsäußerung zu bezeichnen? Mal abgesehen vom letzten, der immerhin eine Willens- oder wenn Sie so wollen Unwillensbekundung repräsentiert. Und übrigens schon deshalb angekreuzt ist, weil keiner der drei genannten Sachverhalte zutrifft. Zufrieden gibt sich der Fragende damit allerdings noch lange nicht:

 1und1 bittet nachdrücklich um Ihre Meinung

Schade, ja. Schade, dass es nur Multiple Choice gibt, die zudem nicht so multipel ausfällt, dass wenigstens Gründe wie »tiefsitzende Unzufriedenheit bis hin zur Blinddarmreizung« aufgeführt wären. Noch schader ist, dass absolut nirgends eine Telefonnummer zu finden ist, unter der man Fragen stellen könnte, die in den »FAQs« leider nicht gestellt und somit auch nicht beantwortet werden. (Geschweige denn, eine »Meinung zu äußern«.) Am allerschadesten sind aber die Zusicherungen, die schon sehr frappant dem notorischen (und stets folgenlosen) »Übt Kritik!« von Reformpädagogen der 70er-Jahre ähneln. Aber egal, merkt ja eh keiner.

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