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Geld für gar nichts

Falls Sie Radio und Fernsehen nicht so spannend finden, dass Sie Geld dafür ausgeben möchten, haben Sie bislang immerhin die Möglichkeit, auf den Erwerb entsprechender Empfangsgeräte zu verzichten und sind damit aus dem Schneider (von den Pöbeleien der GEZ-Drückerkolonnen mal abgesehen). Ab nächsten Januar werden allerdings andere Saiten aufgezogen: fürderhin genügt der Besitz eines internetfähigen Computers, um Sie zur Zahlung der vollen Breitladung zu verpflichten, weil Sie den Rechner ja theoretisch zum Empfang von Rundfunk- und/oder Fernsehprogrammen benutzen könnten. Dasselbe gilt übrigens auch, falls Sie ein halbwegs neuzeitliches Mobiltelefon Ihr Eigen nennen, schließlich könnten Sie auch mit dem fernsehen.

Es erfordert zwar fraglos ein hohes Maß an Geduld, den vereinzelt angebotenen Ruckelstreams zu folgen und wer dafür das Handy benutzt, benötigt zudem ein sehr saloppes Verhältnis zu seinem Portemonnaie, der Gesetzgeber geht indessen vorsorglich davon aus, dass es das wahrscheinlichste ist, was man mit einem Computer bzw. Handy so tut. Wie Millionen anderer werden wir im Jahr 2007 mit unseren Rechnern voraussichtlich nicht viel anderes veranstalten als bislang, mit dem Unterschied, dass das Ganze dann mit 204,36 € pro Jahr zu Buche schlagen wird – um eine Leistung zu bezahlen, die wir nicht in Anspruch nehmen, sondern es allenfalls theoretisch könnten. (Als kleines Gedankenexperiment könnten Sie ja mal versuchen, sich eine Gesellschaft vorzustellen, in der alle so operieren.)

Falls Sie zum Schluss kommen, dass es sich dabei um einen besonders dreisten Winkelzug handelt und der Vergleich mit Wegelagerei nicht sehr weit hergeholt ist, wird es Sie vielleicht freuen, dass die »Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ)« eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, deren Chancen, nach allem was man hört, gar nicht mal so schlecht stehen. Wenn Sie dazu noch einen Eindruck bekommen möchten, in welch abenteuerlichen Argumentationsketten sich manche Leute verheddern, wenn es darum geht, Gelder in Kassen zu spülen und wie die Konsequenzen aussehen, wenn diese Leute sich am Ende durchsetzen sollten, dann empfiehlt sich ein Artikel von Wolf-Dieter Roth, der schon vor einiger Zeit in Telepolis erschienen ist.

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