Falls Sie den Kopf gerade für ein kleines gedankliches Experiment frei haben, dann stellen Sie sich bitte mal einen Moment lang vor, Sie hätten uns soeben einen Auftrag erteilt, sein Volumen lassen wir mal dahingestellt. Was Sie als nächstes von uns hören, sind nicht etwa überschwängliche Worte des Danks, sondern etwas in der Art:
Sie haben als Zahlungsweise »Rechnung« gewählt – einen Service, den wir in Zusammenarbeit mit unserem Kreditversicherer exklusiv für unsere Firmenkunden anbieten können. Aus diesem Grund möchten wir Sie nachfolgend kurz über die Bedingungen für die Belieferung per Rechnung informieren:
Sie beauftragen uns drei Mal im Zeitraum von 12 Monaten und zahlen per Nachnahme, Kreditkarte oder Vorkasse (kein Lastschriftverfahren). Ab Ihrem vierten Auftrag beliefern wir Sie dann gern auf Rechnung mit einem Zahlziel von 10 Tagen, wobei wir entsprechende Bonität voraussetzen.
Damit wir Ihren Auftrag schnellstmöglich zur Auslieferung bringen können, bitten wir Sie, uns kurzfristig über Ihre gewünschte alternative Zahlungsweise zu informieren.
Lassen Sie uns raten, was Sie jetzt denken würden: Ehedem nicht untalentiert, aber leider ziemlich plemplem! (Zumindest die Richtung stimmt, nicht?) Was eine gesunde Reaktion wäre, weil es tatsächlich einigermaßen plemplem ist, dem, der einen gerade mit was auch immer beauftragt hat, in gestelzten Worten sein abgrundtiefes Misstrauen auszusprechen, ihn also sozusagen unter Generalverdacht zu stellen.
Sie ahnen vielleicht schon, dass das Zitat nicht fiktiv ist, sondern der Originalbeitrag eines sehr großen deutschen Computerhändlers, dessen Namen nur deshalb nichts zur Sache tut, weil diese absurde Art des Umgangs mit Kunden in einigen Branchen längst zur grassierenden Unsitte geworden ist. Dass es genügend Kantonisten gibt, deren Zahlungsmoral zu wünschen übrig lässt, bestreitet ja keiner, auch finden sich ausreichend Beispiele für Unternehmen, die nur deshalb pleite gegangen sind, weil Rechnungen nicht oder erst viel zu spät bezahlt wurden. Als Konsequenz daraus jedem Kunden erst mal blöd zu kommen, kann freilich kaum der Weg sein, diesem unbestrittenen unternehmerischen Risiko zu begegnen.
Mitunter ist es durchaus hilfreich, sich auf bewährte Volksweisheiten zu besinnen: »Erst die Ware, dann das Geld« lautet eine, in der mehr steckt, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Ein Unternehmer, der dieses Prinzip lediglich als Bedrohung empfindet, hätte vielleicht besser die Beamtenlaufbahn beschreiten sollen, in Wahrheit verbirgt sich dahinter nämlich eine Haltung, ohne die langfristig keine befriedigende Geschäftstätigkeit erreicht werden kann: seinem Gegenüber nämlich vorschusshalber über den Weg zu trauen, als Grundeinstellung, wenn Sie so wollen. Kompatibel zum anerkannten juristischen Prinzip übrigens, wonach jeder als unschuldig zu gelten hat, dem nichts Gegenteiliges nachgewiesen wurde.
Wenn der zitierte Anbieter viel Glück hat, wird er das noch rechtzeitig begreifen. Von uns wird es jedenfalls keine weiteren Aufträge mehr geben, was eigentlich doof für ihn ist, weil wir übers Jahr doch allerlei Computerzeug erwerben. Das hätte er alles liefern können, aber er wollte uns ja lieber blöd kommen, vor lauter Angst, er würde auf seiner Rechnung sitzen bleiben (um die 400 € netto übrigens, also nichts, was ihm das Genick hätte brechen können). Und weil wir ganz sicher nicht die Einzigen sind, die es nicht mögen, von Lieferanten zu potenziellen Zechprellern und Betrügern erklärt zu werden, werden auch andere nach ihrem Erstauftrag von weiteren Aufträgen absehen. (Vor dem Erstauftrag hörten sich die Wortbeiträge natürlich komplett anders an, nur falls Sie sich wundern, warum man nicht früher darauf kam.) Vielleicht geht der Anbieter irgendwann pleite, und wissen Sie was? Eigentlich geschähe ihm das auch ganz recht – der Gedanke, dass solche sittlichen Verlotterungstendenzen auch noch belohnt werden ist nämlich nur schwer zu ertragen.